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Verpfändungen

Symboldbild Biedenkopf 1815

Auch im Mittelalter war es das Gleiche wie heute mit den Finanzen. Man hatte nie genug und so musste man, wenn kurzfristig größere Summen benötigt wurden, sich die Mittel woanders besorgen. Heute haben wir dafür Banken, staatliche Kredite, Hilfskredite und viele weitere Möglichkeiten der Finanzierung. 

Was sich nicht geändert hat ist, dass man Sicherheiten hinterlegen musste. Heute greift man bei Zahlungsschwierigkeiten auf die vorhandene verwertbare Masse zu wenn es zu Zahlungsausfällen kommt. Im Mittelalter war es üblich als Sicherheit ganze Städte, ja sogar das ganze Land als Pfand zu hinterlegen.

Auch Biedenkopf, bzw. der Landgraf, der über Biedenkopf stand, nutzte die Möglichkeit Schulden zu machen intensiv und so kam es, dass einige Male die Stadt und Amt Biedenkopf im 13., 14. und 15. Jahrhundert verpfändet worden ist. Der Gläubiger besaß damit das Recht, welches ihm als Sicherheit gegeben worden ist, zur Befriedigung seiner Forderungen zu verwerten. (Die Abgaben der verpfändeten Stadt gingen an den Gläubiger - oder teilweise. Verträge konnte man auch damals schon frei gestalten.)

Am 7. Oktober 1254 bekennt Sophie, Landgräfin zu Thüringen, die Mutter des Landgrafen Heinrich I., in einer Urkunde zu Marburg, daß sie dem Herzog Albrecht von Braunschweig, dem sie ihre Tochter verlobte, die Stadt Biedenkopf für 4000 Mark verpfändet habe und das sie, solange diese Summe nicht abgetragen sein werdt, demselben jährlich 400 Mark zahlen wolle, wenn ihr aber ihr Land, welches sie dem Markgrafen von Meißen überlassen habe, zurückgegeben worden sei, werde sie demselben Gudensberg gegen Biedenkopf einräumen. 

Günther, C.: Bilder aus der hessischen Vorzeit, Darmstadt 1852, 1926 S.439

Die jährlichen 400 Mark an Rückzahlung wurden folgendermaßen verteilt: 

Marburg   120 Mark
Grünberg 140 Mark
Alsfeld 60 Mark
Nordeck 20 Mark
Homberg 10 Mark
Biedenkopf      50 Mark
Summe 400 Mark

1311 erhielt Landgraf Heinrich I., der Sohn Ludwig, Bischof von Münster, Burg und Stadt Biedenkopf und einen großen Teil von Oberhessen zu lebenslänglicher Nutznießung als Abfindung aus dem väterlichen Landbesitz.

Erst 1353 wurde dieses Nutznießungsrecht durch Heinrich II. und sein Sohn Otto mit einer Zahlung von 2000 Mark abgelöst. Dies war mit der Verpfändung von den Ämtern Biedenkopf und Marburg an Wigand von Sichertshausen und Johann von Breidenbach verbunden, die ihnen die Geldsumme zur Ablösung als Leihgabe zur Verfügung gestellt haben.

1357 wurde dieser Pfandvertrag erneuert wobei der Pfandschilling um 1000 Gulden erhöht worden ist und außer der Burg und Stadt Biedenkopf noch die Gerichte Dautphe und Dexbach für 11.205 Gulden verschrieben worden sind. 1000 Gulden sollen für die Instanthaltung der Burg verwendet werden.

1360 und 1365 wurde diese Pfandsumme ein weiteres mal erhöht. Erst 1434 und 1435 konnte der Landgraf die Summe einlösen.

1316 - 1356 dienten Burg und Stadt Biedenkopf zusammen mit dem Amt Marburg als Pfand für die Ausstattung des Landgrafen Ludwig, des Bischofs von Münster.

1353 wurden, wie oben erwähnt, die Ämter Biedenkopf und Marburg an Wigand von Sichertshausen und Johann von Breidenbach, dessen Stiefsohn, weiterverpfändet.

1356 und 1357 wurde das Amt Biedenkopf alleine verpfändet.

1425 wurde das Pfand, das Ludwig von Schenk und seine Ehefrau besaßen, abgelöst.

1433 erhielt Philip von Breidenbach von Landgraf Ludwig eine Schuldverschreibung auf ein Drittel von Burg und Stadt Biedenkopf und die Gerichte Dautphe und Dexbach für 4533 Gulden. Von dieser Summe gingen im Jahre 1434 1000 Gulden an die von Hannxleben über.

1446 verschrieb Landgraf Heinrich III. für Anna, die Tochter des Grafen von Katzenelnbogen und Gattin seines Sohnes Ludwig, die Schlösser Biedenkopf und Gießen als Witwenversorgung.

Von 1527 bis 1551 erhielten Wilhelm von Sayn, Graf zu Wittgenstein die Stadt als Pfand.

1556 folgte, mit der Summe von 8520 Goldgulden (9418 Taler, 21 Albus, 6 Pfennige) Anton von Wersalbe als Pfandnehmer der Stadt Biedenkopf, was Landgraf Philipp einlöste.

Danach blieb Biedenkopf im unmittelbaren Besitz des Landgrafen. 1550 versuchte ein Bürger der Stadt Biedenkopf, Kurt Breidenstein, den Landgrafen Philipp aus kaiserlicher Gefangenschaft in Mecheln (Niederlande) zu befreien. Der Plan wurde verraten und der Versuch der Brefreiung mißlang. Dennoch erhielt Kurt Breidenstein für seine Dienste den Hof Roßbach als Lehn.

Karl Huth: Biedenkopf, Burg und Stadt im Wandel der Jahrhunderte S.15 u.16