Ein Fundstück aus den Archiven von Biedenkopf enthüllt die grausame Bürokratie der Hexenverfolgung in Hessen.
Die 98 Seiten umfassenden Akten des peinlichen Gerichts aus dem Jahr 1631 sind ein erschütterndes Zeugnis der frühen Neuzeit in Biedenkopf. Inmitten des Dreißigjährigen Krieges – einer Zeit größter Not und Verzweiflung – wurde ein junger Mensch namens Henrich Sangen der schwersten aller Verbrechen angeklagt: der Hexerei.
Die Dokumente, die zwischen Biedenkopf, der Juristenfakultät in Marburg und der fürstlichen Regierung in Hanau zirkulierten, zeigen nicht nur die Grausamkeit des Urteils, sondern auch die unbeugsame Logik eines Rechtssystems, das sich vor der "vermaledeiten Bosheit" des Teufels fürchtete.
I. Die Anklage: Gottesabfall und das Sakrileg
Die Vorwürfe gegen Henrich Sangen waren nicht nur kriminell, sie waren ein Vergehen gegen die göttliche und weltliche Ordnung (crimina laesae majestatis divinae). Der Fürstliche Fiscalis klagte ihn an, weil er sich den höchststraffbaren Maleficanten (Zauberern) angeschlossen hatte.
Die zentrale Anklage war der Teufelspakt. Henrich soll dem Höchsten abgeschworen haben:
"Er habe Gott abgesagt und sich dem Teufel ergeben und sich von ihm einen anderen Taufnamen geben lassen."
Besonders schwer wog das Sakrileg: Henrich hatte gestanden, das Heilige Abendmahl geschändet zu haben. Er soll die geweihte Hostie (das gesegnete Brot) im Mund ausgespuckt und auf dem Kirchhof "mit Füßen getreten" haben. In den Augen der Richter ein unwiderruflicher Akt der Verdammnis.
II. Das grausame Geständnis und die Verzweiflung der Eltern
Die Verhörprotokolle legen die Basis für das Urteil: Henrich hat seine Taten "mehrfach wiederholt" (aliquoties reiterata) und "ohn einigen Zwang" (ohne jeglichen Zwang) gestanden.
Die Geständnisse folgten dem gängigen Muster der Zeit, mutmaßlich unter dem Druck der peinlichen Befragung (Folter), auch wenn die Akten die Freiwilligkeit betonen:
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Er beschrieb, wie der Teufel ihm "Künste gelehrt" und "Sodomie" (sodomiam) mit ihm begangen habe.
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Zeugen aus Biedenkopf gaben an, er sei "beim Galgen" (dem damaligen Ort der Hinrichtungen) gewesen, was den Aberglauben der Schadenszauberei bestätigte.
Doch die menschliche Tragik drang selbst in die harten Gerichtsakten: Die Zeugenaussagen enthüllten die Verzweiflung der Familie Sangen. Henrichs Mutter, unfähig, seinen Wandel zu ertragen, soll den Pfarrer gebeten haben, den Jungen lieber zu töten, wenn er sich nicht bessere, weil er "kein Heil in sich" habe.
III. Die juristische Härte: Marburgs Todesurteil
Aufgrund der "hochewichtigen" Natur des Falls wurden die Akten zur Überprüfung an die Juristische und Theologische Fakultät der Universität Marburg geschickt. Das von dort am 14. Juli 1631 eintreffende Rechtsgutachten besiegelte Henrichs Schicksal.
Die Gelehrten räumten zwar die Möglichkeit ein, dass der "Knabe" aufgrund seines "geringen Verstandes" nur unter der Täuschung des Teufels stand. Doch sie kamen zu einem unerbittlichen Schluss, der die Milde ausschloss:
"Die vermermelte Bosheit [Malitia] des Knaben dem Mangel an Alter überflüssig erfüllet hat."
Die Bosheit der Tat, insbesondere der Gottesabfall, wog so schwer, dass selbst die Jugend des Angeklagten keine Gnade rechtfertigte. Das Todesurteil wurde bestätigt, um nach der Constitutio Criminalis Carolina (CCC) als "Abscherliches Exempel" (abschreckendes Beispiel) zu dienen.
IV. Die Vollstreckung und die kalte Abrechnung
Die Schöffen des peinlichen Gerichts von Biedenkopf folgten dem Gutachten. Ihr Urteil war knapp und endgültig:
"Er wird mit dem Schwert vom Leben zum Tode hingerichtet und sein Körper zum Aschen verbrannt."
Die letzten Seiten der Akten wechseln dann zur kühlen Bürokratie der Vollstreckung – der Abrechnung der Unkosten. Diese listet detailliert auf, was der Prozess die Obrigkeit kostete:
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Das hohe Honorar für den Scharfrichter für die Hinrichtung und die Verbrennung des Körpers.
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Die Kosten für das Holz (Holz zu dem Feuer), um den Scheiterhaufen zu errichten.
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Die Boten- und Schreibkosten, die für den Transport und die Niederschrift der 98 Seiten umfassenden Akten anfielen.
Der Hexenprozess gegen Henrich Sangen war damit mit dem Tod des Knaben und der Begleichung der Rechnung abgeschlossen. Die Dokumente bleiben ein mahnendes Zeugnis der Angst und des juristischen Formalismus, der im 17. Jahrhundert in Biedenkopf herrschte.
Der Schenkbar Kulturkanal hat einige Videos zum Fall und Thema Hexenverfolgung erstellt. Meist handelt es sich um Theaterstücke oder kleine Amateurfilme, die inhaltlich sehr gut sind.
Schenkbar Kulturkanal Biedenkopf - YouTube direkt zum Thema Hexen
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Quellen:
Fotos der Gerichtsdokumente aus dem Staatsarchiv Marburg, die mir Elvis Benner zukommen lassen hat - VIELEN DANK dafür!